AGB
Es folgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Martin Kollenda (im Folgenden „Leistungserbringer“ genannt).
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen
zwischen dem Leistungserbringer und seinem Klienten/in oder Auftraggeber/in, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Der Beratungsvertrag kommt zu Stande, wenn der/ die Klient/in das generelle Angebot des Leistungserbringers annimmt und sich an den Leistungserbringer zum
Zwecke der psychologischen Beratung, des Coachings, der Entspannung oder Massage wendet.
1.3 Der Leistungserbringer ist berechtigt einen Beratungsvertrag ohne Angaben von
Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Dies gilt auch dafür, dass der Leistungserbringer auf Grund seiner
Spezialisierung oder aus ähnlichen Gründen nicht Beraten darf, ebenso bei
Gewissenskonflikten. Der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen bleibt erhalten.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der/die Klient/in/ bzw. der/die Auftraggeber/in nimmt beim Leistungserbringer eine
psychologische Beratung, ein Coaching, Entspannungstechniken oder eine Massage in Anspruch. Der/die Klient/in bzw. der/die Auftraggeber/in und der Leistungserbringer definieren gemeinsam das Anliegen und das Ziel. Die Leistung dient der Überwindung psychosozialer Probleme, der Aktivierung von Ressourcen und dem Formulieren neuer Ziele, sowie der Aufarbeitung und Überwindung beruflicher Krisen außerhalb der Heilkunde. Um die vereinbarten Ziele zu erreichen, werden verschiedene Verfahren angewendet, welche in der Regel humanistische Grundlagen und Kommunikationsmethoden zur Grundlage haben. Andere Verfahren und Methoden werden jedoch nicht ausgeschlossen. Die Verfahren sind nicht schulmedizinisch anerkannt.
§ 3 Beratungs- / Coachingerfolg
Der Leistungserbringer kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass ein
Beratungs- /Coachingerfolg eintritt. Die Mitarbeit des/r Klienten/in ist für den
Beratungserfolg ausschlaggebend.
§ 4 Gesundheitszustand und Mitwirkung des/der Klienten/in
Der/die Klient/in versichert, dass er/sie an keiner Erkrankung leidet, die
seine/ ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus
medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen zurzeit
entgegensteht. Sollte der/die Klient/in darüber im Zweifel sein, versichert er/
sie selbstständig einen Arzt aufsuchen, um dies abzuklären und ggf.
aufgetretene Krankheiten behandeln zu lassen. Sollte eine für die Leistungserbringung relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so hat der Klient den Leistungserbringer davon sofort in Kenntnis zu setzen und die Beratung nur weiterhin wahrzunehmen, wenn der Arzt dies ausdrücklich befürwortet. Ist der/die
Klient/in auf Anraten des Leistungserbringers nicht bereit, sich ärztlich untersuchen zu lassen, so kann der Leistungserbringer eine Fortführung der vereinbarten Leistung ablehnen. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Der Leistungserbringer ist aber berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das
Vertrauen nicht mehr gegeben scheint, oder durch die fehlende Mitwirkung des/
der Klienten/in ein möglicher Erfolg gefährdet ist.
§ 5 Haftungsbeschränkung
Die Angebote des Leistungserbringers erfolgen auf der Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Forschung unter umfassender Aufklärung und Einbeziehung des Kunden. Dennoch kann der Leistungserbringer das Risiko für negative Auswirkungen individueller, psychischer, physischer und gesundheitlicher Besonderheiten des Kunden nicht übernehmen. Für derartige Konsequenzen sind Ansprüche gegen den Leistungserbringer, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Eine Psychotherapie, Diagnostizieren, Heilen oder Lindern von Krankheiten wird ausdrücklich ausgeschlossen und darf nicht durchgeführt werden. Der/die Klient/in sucht dafür Ärzte, psychologische Psychotherapeuten oder Heilpraktiker auf. Das Coaching bzw. die Beratung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Der/die Klient/in stimmt einer möglichen(digitalen) Aufzeichnung der Beratungssitzung ausdrücklich zu.
§ 6 Honorar
Das Entgelt für die vereinbarte Leistung ist von dem/der Klienten/in in der vereinbarten Höhe im direkten Anschluss an die erbrachte Leistung bar zu entrichten. Die Summe richtet sich nach den im Vertrag ausgewiesenen Kosten. Nach vorheriger Absprache kann die Bezahlung auch auf Rechnung erfolgen. Falls keine gesonderten Absprachen vorliegen, sind die Zahlungen innerhalb von sieben Werktagen nach Rechnungslegung auf das Konto des Leistungserbringers zu überweisen. Kommt dabei der/die Klient/in in Zahlungsverzug, wird das geltende Mahnverfahren eingeleitet. Die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts nach Beginn der Erbringung der Leistung ist nicht möglich.
§ 7 Ausfallhonorar
Klient/in und Leistungserbringer vereinbaren gemeinsam die Termine nach
Absprache. Wenn der/die Klient/in die vereinbarten Termine nicht wahrnimmt, schuldet er/sie bzw. der/die Auftraggeber/in dem Leistungserbringer das gesamte Honorar, wenn der Termin später als 24 Std. vorher abgesagt wurde. Wird der Termin kürzer als 48 Std. vorher abgesagt, entstehen Kosten von 50% des Honorars. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin wenigstens 48 Std. zuvor abgesagt wurde, in nachweislichen Notfällen oder dem Vorliegen einer AUB.
§ 8 Leistungsdauer und Kündigung
Die psychologische Beratung sollte wenigstens einen Umfang von 5 Stunden
umfassen. Der genaue Umfang des vereinbarten Leistungsumfangs wird in einem schriftlichen Leistungsvertrag festgehalten. Der Leistungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung beiderseitig mit einer Frist von 5 Tagen schriftlich ab Posteingang gekündigt werden. Eine Rechnung wird erstellt und enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in, das Beratungsdatum und die Beratungsdauer, sowie den Rechnungsbetrag.
§ 9 Datenschutz
Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Der Leistungserbringer sichert dem Kunden zu, dessen Daten absolut vertraulich zu behandeln und vor der Verwendung durch Dritte zu schützen. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die Zusammenarbeit im Rahmen der vereinbarten Leistung und zur persönlichen Information des Kunden genutzt. Eine Verwendung zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
Der Leistungserbringer verpflichtete sich gegenüber Dritten Stillschweigen über die
Inhalte der Beratung zu bewahren. Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf
nur erfolgen, wenn der/die Klient/in hierzu schriftlich oder mündlich sein/ ihr
Einverständnis erteilt hat oder davon auszugehen ist, dass die Auskunftserteilung im Interesse des/der Klienten/in ist. Die Verschwiegenheit betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter, oder der Leistungserbringer sich mit Hilfe der Daten gegenüber einem (Schieds-)Gericht entlasten könnte.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Wohnort des Leistungserbringers (oder nächster Gerichtsstandort). Grundsätzlich sollten aber alle Meinungsverschiedenheiten gütlich beigelegt und dem Vertragspartner selbst zunächst schriftlich mitgeteilt werden.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die
Wirksamkeit des Leistungsgsvertrages nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige
Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch die Bestimmungen zu
ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.